Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 20/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 97; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3; VerfGGBbg, § 41 Satz 1
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsrefom; Anhörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Wernsdorf
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03
Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 20/03
Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV, der zu den Verfassungsbestimmungen mit Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung gehört (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123), schreibt vor, daß vor einer Änderung des Gemeindegebiets die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden muß.Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123; vgl. auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f).
- VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03
Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 20/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte. - StGH Baden-Württemberg, 06.02.1976 - GR 66/74
Anhörung der Bevölkerung, Änderung des Neugliederungsvorhabens, Folgen einer …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 20/03
Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123; vgl. auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f). - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 20/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.
- VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 59/04
Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit
Auf kommunale Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin (VfGBbg 20/03) und der anderen fünf Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg jeweils mit Beschluß vom 24. Juni 2004, daß § 9 Abs. 1 des 6. GemGebRefGBbg in der Fassung vom 24. März 2003 mit der Landesverfassung unvereinbar war, weil die Bevölkerung der Beschwerdeführerin und der anderen amtsangehörigen Gemeinden nach der Änderung des Vorhabens, die Gemeinden des Amtes nicht mehr in eine amtsfreie Gemeinde Unteres Dahmeland, sondern in die Stadt Königs Wusterhausen einzugliedern, nicht - ein weiteres Mal - angehört worden war.Daß damit vorliegend die Dauer eines Zustandes der Rechtsunsicherheit verkürzt wurde, weil nicht erst nach dem für alle Beteiligten der seinerzeitigen kommunalen Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 20/03) absehbar gewesenen Beschluß des Verfassungsgerichts vom 24. Juni 2004 das erneute Gesetzgebungsverfahren eingeleitet zu werden brauchte, sondern bereits nahezu abgeschlossen war, beeinträchtigt die verfassungsmäßigen Rechte der Beschwerdeführerin nicht.